Weltvertragsforschung
Der Ausgangspunkt der Weltvertragsforschung findet sich bei Thomas Hobbes (1588-1679), Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) und Immanuel Kant (1724-1804). So hat bereits Kant in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ 1795 deutlich gemacht, dass „Friede ... ohne einen Vertrag der Völker unter sich nicht gestiftet“ werden kann.
Überträgt man Rousseaus Gesellschaftsvertrag auf eine globale Ebene, dann sagt dieser aus, dass sich die einzelnen Menschen auf solch einen Weltgesellschaftsvertrag verständigen.
In neuerer Zeit hat Ernst Heinrichsohn einen – wenngleich stark an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland angelehnten – Vorschlag eines Weltvertrages mit konkreten Artikeln ausformuliert.
2003 war Hady Fink als Praktikant bei der Stiftung Weltvertrag beschäftigt und schrieb anschließend eine Diplomarbeit über das Thema „Weltverträge – Schlüssel zur Nachhaltigkeit?“. Hierin bringt er zum Ausdruck, dass es aus seiner Sicht vor allem auf eine Art Weltgesellschaftsvertrag ankommt, der sich aus einer Vielzahl von Weltverträgen zusammensetzt. Zu diesem System an Weltverträgen kann es seiner Meinung nach zu einem Zeitpunkt kommen, wenn mehrere Win-Win-Situationen gleichzeitig vorliegen und basierend darauf ein Weltgesellschaftsvertrag ausgehandelt wird.
Armin Frey hat 2004 eine erste Definition des Begriffes bzw. des Konzepts „Weltvertrag“ erarbeitet und anhand des Montrealer Protokolls angewendet, siehe „Lust auf Zukunft“. Er führt dabei acht Elemente eines Weltvertrags auf. In seiner Untersuchung kommt er zum Ergebnis, dass das Montrealer Protokoll mit seinen verschiedenen Amendments einen Weltvertrag von hoher Qualität darstellt. Ein Weltgesellschaftsvertrag kann sich aus seiner Sicht auch im zeitlichen Verlauf und in Folge verschiedener Weltverträge ergeben.
Eine Erweiterung und Verfeinerung dieser Untersuchungen stellt schließlich das Diskussionspapier „Global Contract Report 2005“ der Stiftung Weltvertrag dar.
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